Allgemeine Geschäftsbedingungen BBZ/Schiff Josefien & Pauschalreise-Informationen

Erstellt auf der Grundlage der Europäischen Pauschalreiserichtlinie 2015/2302/EU

Artikel 1 – Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
a. Unternehmer: natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit einem Kunden abschließt.
b. Kunde: natürliche oder juristische Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag über eine Kreuzfahrt mit Kapitän einschließlich der Unterbringung an Bord eines Schiffes für ihn und/oder seine Gäste abschließt.
c. Kapitän: der für das Schiff verantwortliche Skipper/Kapitän.
d. Gast: die Person, die sich auf Einladung des Kunden und mit Zustimmung des Unternehmers an Bord des Schiffes befindet.
e. Schiff: das im Vertrag als solches bezeichnete Schiff oder ein vergleichbares Schiff.
f. Vertrag: Jede Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem Kunden, durch die sich der Unternehmer gegenüber dem Kunden verpflichtet, den Kunden und/oder seine Gäste gegen Entgelt auf einem Schiff zu befördern.
g. Reise: die Gesamtheit der Fahrt mit dem Schiff und des Aufenthalts an Bord während des im Vertrag genannten Zeitraums.
h. Elektronisch: per E-Mail oder Website.

Artikel 2 – Anwendbarkeit
1. Diese Bedingungen gelten für Verträge, die der Unternehmer mit dem Kunden abschließt.
2. Diese Bedingungen gelten zwischen Unternehmer und Kunde. Der Kunde macht seine Gäste auf die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam. Der Kunde stellt den Unternehmer von allen Ansprüchen des Gastes gegen den Unternehmer frei, soweit die Haftung des Unternehmers ausgeschlossen wäre, wenn der Kunde diesen Anspruch gegen den Unternehmer geltend machen würde.
3. Diese Bedingungen gelten auch für alle natürlichen und juristischen Personen, deren sich der Unternehmer im weitesten Sinne des Wortes beim Abschluss und/oder der Durchführung des Vertrages bedient oder bedienen lässt.
4. Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss und ausdrücklicher Ablehnung aller vom Kunden verwendeten Bedingungen, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
5. Wenn der Segeltörn keine Übernachtung einschließt oder einen Zeitraum von weniger als 24 Stunden umfasst oder einem begrenzten Kundenkreis auf gelegentlicher, nicht gewinnorientierter Basis angeboten wird, finden die Artikel 13 und 14 sowie die Bestimmungen des Standardinformationsblatts Pauschalreise keine Anwendung.

Artikel 3 – Das Angebot
1. Ein allgemeines Angebot des Unternehmers in Form von Prospekten, Anzeigen oder Websites ist unverbindlich und als Aufforderung zur Verhandlung zu verstehen.
2. Der Unternehmer macht ein individuelles Angebot in schriftlicher oder elektronischer Form.
3. Das schriftliche oder elektronische Angebot ist datiert und während der angegebenen Frist oder, falls keine Frist angegeben ist, während 14 Tagen nach dem Datum unwiderruflich.
4. Das Angebot muss in jedem Fall folgende Angaben enthalten

  • Art, Inhalt und Umfang der vom Unternehmer zu erbringenden Leistungen;
  • den Gesamtpreis der Kreuzfahrt, bei Einzelbuchungen pro Person und bei Gruppenbuchungen pro Gruppe, sowie den im Voraus zu zahlenden Prozentsatz
  • die Art und Weise und die Frist der Zahlung;
  • das Datum und die Uhrzeit der Einschiffung und Ausschiffung.
  • Die Höchstzahl der Gäste pro Schiff;
  • bei Einzelbuchungen den Rücktrittsvorbehalt des Veranstalters (sowie die Frist, innerhalb derer), wenn die erforderliche Mindestanzahl von Anmeldungen nicht erreicht wird.
  • ein Exemplar dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie nicht bereits zur Verfügung gestellt wurden.
    das gesetzlich vorgeschriebene Standard-Pauschalreise-Informationsformular

Artikel 4 – Vereinbarung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots zustande. Im Falle einer elektronischen Übermittlung sendet der Unternehmer eine elektronische Bestätigung an den Kunden.
2. Die Vereinbarungen werden schriftlich oder elektronisch festgehalten.
3. Eine Kopie der schriftlichen Vereinbarung wird dem Kunden ausgehändigt.

Artikel 5 – Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlung muss wie in der Reservierungsvereinbarung beschrieben erfolgen.
2. Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, gerät er ohne Inverzugsetzung von Rechts wegen in Verzug. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schickt der Unternehmer jedoch kostenlos eine Zahlungserinnerung, in der er den Kunden an seinen Verzug erinnert und ihm die Möglichkeit gibt, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Zahlungserinnerung zu zahlen, unter Angabe der außergerichtlichen Inkassokosten, die infolge der Nichtzahlung innerhalb der genannten Frist fällig werden.
3. Nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist von 14 Tagen ist der Unternehmer berechtigt, den ihm geschuldeten Betrag ohne weitere Ankündigung einzuziehen. Wenn der Unternehmer dies tut, gehen die damit verbundenen außergerichtlichen Kosten angemessenerweise zu Lasten des Kunden. Der Unternehmer kann maximal die nachstehend aufgeführten Inkassokosten in Rechnung stellen.
Hauptbetrag Prozentsatz Maximale Inkassokosten: (gesetzliche Änderungen vorbehalten)
Über die ersten € 2.500,00: 15% Mindestens € 40,00
Über die nächsten € 2.500,00: 10%
Über die nächsten € 5.000,00: 5%
Über den nächsten € 190.000,00: 1%
Über den höheren Betrag: 0,5% Maximal € 6.775,00

Artikel 6 – Annullierung
1. Wenn der Kunde den Vertrag kündigen möchte, muss er dies dem Unternehmer so schnell wie möglich schriftlich oder elektronisch mitteilen. Das Datum des Eingangs beim Unternehmer gilt als Datum der Kündigung.
2. Im Falle einer Stornierung schuldet der Kunde dem Unternehmer eine feste Entschädigung in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des vereinbarten Preises, und zwar: Entschädigung Schiff: 15% bei Stornierung bis zu 6 Monaten vor Abfahrt;
20% bei einer Stornierung bis zu 5 Monaten vor der Abfahrt;
30% bei Stornierung bis 4 Monate vor der Abfahrt;
40% bei Stornierung bis zu 3 Monaten vor Abfahrt
50% bei Stornierung bis zu 2 Monaten vor der Abfahrt
75% bei Stornierung bis zu 1 Monat vor der Abreise
90% bei Stornierung bis zu 1 Tag vor der Abreise
100% bei Stornierung am Tag der Abreise.
3. Entschädigung für Verpflegung und andere Dienstleistungen:
15% bei Stornierung bis zu 2 Monaten vor der Abfahrt;
25% bei Stornierung bis zu 1 Monat vor der Abfahrt;
50% bei Stornierung bis zu 2 Wochen vor der Abfahrt;
75% bei Stornierung bis zu 1 Woche vor der Abfahrt;
95% bei Stornierung bis zu 1 Tag vor der Abfahrt;
100% im Falle einer Stornierung am Tag der Abfahrt.
4. Der Kunde kann den Unternehmer bis spätestens 7 Tage vor der Abfahrt bitten, ihn zu vertreten. Die Person, die den Kunden ersetzt, muss alle Bedingungen des Vertrages erfüllen. Der Kunde und die Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des noch ausstehenden Reisepreises, der Umbuchungsgebühr von 50,00 € und etwaiger zusätzlicher Kosten.
5. Der Kunde, der den Vertrag storniert, ist verpflichtet, die Stornierungskosten gemäß den Bestimmungen der vorstehenden Absätze zu zahlen, es sei denn, der tatsächliche Schaden ist nachweislich 15 % höher oder niedriger als der festgelegte Betrag; in diesem Fall schuldet der Kunde den nachweislich höheren oder niedrigeren Betrag. Dieser Betrag darf den Höchstpreis des Vertrages nicht überschreiten. Unter Schaden wird der erlittene Schaden und der entgangene Gewinn verstanden.
6. Der Unternehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Vertrag aufgrund von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen nicht ausführen kann und er den Kunden unverzüglich und vor Beginn der Reise davon in Kenntnis setzt.
7. Der Unternehmer kann innerhalb der im Angebot genannten Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn die Zahl der Anmeldungen unter der vor der Buchung bekannt gegebenen Mindestteilnehmerzahl liegt.
8. In den in den Absätzen 6 und 7 genannten Fällen erstattet der Unternehmer alle vom Kunden bereits gezahlten Beträge für die Kreuzfahrt vollständig zurück, ohne dass er zu einer Entschädigung verpflichtet ist.

Artikel 7 – Rechte und Pflichten des Eigentümers (1) Der Eigentümer gewährleistet, dass das Schiff und die Besatzung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und zumindest mit einer angemessenen Sicherheitsausrüstung ausgestattet sind.
2. Die Fahrtroute wird vom Unternehmer und/oder dem Kapitän in Absprache mit dem Kunden festgelegt, sofern nicht anders vereinbart.
3. Der Unternehmer und/oder der Kapitän sind jederzeit berechtigt, den Segeltörn aufgrund von (erwarteten) nautischen und/oder meteorologischen Gründen zu ändern. Dies schließt die Änderung des Abfahrts- und/oder Ankunftsortes und das vorübergehende Nicht-Segeln ein. Als nautische und/oder meteorologische Gründe gelten u.a. die Wetterbedingungen, die Gezeiten, die Sperrung von Wasserwegen und der Zustand des Schiffes.
4. In den im vorigen Absatz genannten Fällen wird der Unternehmer und/oder der Kapitän versuchen, in Absprache mit dem Kunden eine andere Lösung zu finden. Etwaige Mehrkosten, soweit sie angemessen sind, gehen zu Lasten des Kunden. Der Unternehmer und/oder der Kapitän entscheiden, ob die gewählte Lösung vernünftigerweise durchführbar ist.
5. Wenn das vereinbarte Schiff und/oder der vereinbarte Kapitän unerwartet nicht zur Verfügung steht/stehen, ist der Unternehmer berechtigt, ein gleichwertiges anderes Schiff und/oder einen anderen Kapitän einzusetzen. Ist dies nicht möglich und ist die Nichtverfügbarkeit auf eine Ursache zurückzuführen, die ein sorgfältiger Unternehmer nicht hätte verhindern können, ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
6. Der Unternehmer kann den Preis im Zusammenhang mit Änderungen der Beförderungskosten (einschließlich der Treibstoffkosten) oder der zu entrichtenden Steuern und Abgaben bis zu zwanzig Tage vor Beginn der Reise erhöhen. Bei Anwendung dieser Bestimmung muss der Unternehmer angeben, wie die Erhöhung berechnet wurde. Beträgt die Erhöhung mehr als 8 %, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt dieser schriftlichen Mitteilung kostenlos zu kündigen.
7. Sinken die im vorstehenden Absatz genannten Kosten nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn, so hat der Kunde Anspruch auf eine Preisminderung. In diesem Fall ist der Unternehmer berechtigt, die entstandenen Verwaltungskosten von der Erstattung abzuziehen.
8. Der Unternehmer kann innerhalb der im Angebot genannten Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn die Zahl der Anmeldungen unter der vor der Buchung bekannt gegebenen Mindestteilnehmerzahl liegt.
9. Der Unternehmer weist den Kunden auf die Verpflichtung aus Artikel 8 Absatz 9 hin.
10. Der Unternehmer trifft mit dem Kunden Vereinbarungen über die Zahlung von Hafen-, Brücken-, Schleusen- und Lotsengeldern, örtlichen Steuern und sonstigen Abgaben wie Kurtaxe und Treibstoffkosten.
11. Ist es aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, die Rückkehr des Kunden und/oder der Gäste wie vertraglich vereinbart zu gewährleisten, gehen die Kosten für die notwendige Unterbringung für maximal drei Nächte pro Kunde/Gast zu Lasten des Unternehmers.

Artikel 8 – Rechte und Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmer oder seinem Vertreter spätestens zu Beginn der Reise eine Liste mit den Namen der Gäste und den Telefonnummern der Kontaktpersonen zu übergeben.
2. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass sich das Schiff am Ende der vereinbarten Reisezeit in demselben Zustand befindet wie zu Beginn der vereinbarten Reisezeit, soweit dies in seinem Einflussbereich liegt.
3. Hat der Kunde die Bestimmungen des vorigen Absatzes nicht eingehalten, ist der Vermieter berechtigt, das Schiff auf Kosten des Kunden in den Zustand zu versetzen, in dem es sich zu Beginn der vereinbarten Fahrzeit befand. Letzteres gilt nicht, wenn diese Kosten durch eine Versicherung gedeckt sind.
4. Der Kunde und seine Gäste haben den Anweisungen des Unternehmers und/oder des Kapitäns und/oder anderer Besatzungsmitglieder jederzeit Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für Vorschriften und Anweisungen, die im Interesse der Ordnung und Sicherheit liegen.
5. Der Kunde hat dem Kapitän und der gegebenenfalls an Bord befindlichen Besatzung unentgeltlich die Möglichkeit zu geben, die an Bord vorhandene Verpflegung in Anspruch zu nehmen. Werden die Mahlzeiten nicht an Bord eingenommen, so ist ein Betrag für die Verpflegung des Kapitäns und der Besatzung im Mietpreis enthalten.
6. Das Gepäck des Kunden und seiner Gäste muss so groß sein und so untergebracht werden, dass es nicht stört. Dies liegt im Ermessen des Kapitäns. Zulässiges Gepäck umfasst normalerweise notwendige, von Hand zu tragende Gegenstände für den persönlichen Gebrauch des Kunden und/oder Gastes, mit Ausnahme von Speisen und/oder Getränken, die der Kunde und/oder Gast aus Bequemlichkeit auf einmal mit sich führen kann; verpackt in Koffern, Taschen, Seesäcken und/oder Rucksäcken.
7. Das Mitbringen oder der Besitz von gefährlichen Substanzen, Waffen, Drogen oder Schmuggelware an Bord durch den Kunden und/oder seine Gäste ist verboten.
8. Das Mitbringen oder Mitführen von Haustieren an Bord ist ohne ausdrückliche vorherige Erlaubnis verboten.
9. Der Kunde macht seine Gäste auf die für sie geltenden Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen aufmerksam.

Artikel 9 – Nichteinhaltung

1. Werden eine oder mehrere Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Nichterfüllung behoben wird, es sei denn, dass dies:
a. unmöglich ist; oder
b. unter Berücksichtigung des Grades der Vertragswidrigkeit und des Wertes der betreffenden Leistungen mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
2. Der Verbraucher muss den Unternehmer unverzüglich über die Vertragswidrigkeit informieren.

Artikel 10 – Auflösung und Aussetzung 1. Kommt eine der Parteien ihrer Verpflichtung aus dem Vertrag nicht nach, so ist die andere Partei berechtigt, die entsprechende Verpflichtung auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, es sei denn, dass die Nichterfüllung aufgrund ihrer besonderen Art oder ihrer geringen Bedeutung die Aussetzung oder Auflösung nicht rechtfertigt.
2. Die Auflösung des Vertrages ist in jedem Fall möglich, wenn;
– die Gegenpartei in Konkurs gerät, ihr Zahlungsaufschub gewährt wird, sie einer Umschuldung unterliegt oder unter Vormundschaft gestellt wird;
– die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Inverzugsetzung erfüllt.
– durch den Unternehmer, wenn eine Situation im Sinne von Artikel 8 Absatz 4, 6, 7 oder 8 vorliegt.
– wenn das betreffende Schiff aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht zur Verfügung steht und es trotz ausreichender Bemühungen des Unternehmers nicht möglich ist, rechtzeitig ein anderes gleichartiges Schiff anzubieten.
– durch den Unternehmer, wenn innerhalb des im Angebot genannten Zeitraums die Zahl der Anmeldungen unter der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl liegt, die vor der Buchung bekannt gegeben wurde.
3. Die Kündigung oder Auflösung muss schriftlich unter Angabe der Gründe erfolgen. Der Vertrag gilt nach Eingang des Kündigungsschreibens, in jedem Fall aber 5 Tage nach Absendung des Kündigungsschreibens als außergerichtlich aufgelöst.
4. Wenn die Ursache für die Stornierung oder Auflösung dem Kunden und/oder den Gästen zuzuschreiben ist, geht der daraus resultierende Schaden zu Lasten des Kunden.
5. Im Falle der Auflösung durch den Unternehmer kann der Kunde eine Entschädigung für den von ihm erlittenen Schaden verlangen, es sei denn, der Mangel ist dem Unternehmer nicht zuzurechnen. Diese Entschädigung ist auf den vereinbarten Preis für die Reise begrenzt.

Artikel 11 – Haftung
1. Die Haftung des Vermieters für Schäden ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, es sei denn, es liegt ein Personenschaden vor oder der Schaden wurde durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Vermieters verursacht.
2. Wenn ein Übereinkommen oder eine Verordnung auf eine erbrachte Leistung Anwendung findet, kann sich der Vermieter auf den darin enthaltenen Ausschluss oder die Beschränkung seiner Haftung berufen.
3. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beträgt zwei Jahre.
4. Der Unternehmer haftet nicht, wenn der Kunde/Gast seinen Schaden aufgrund einer von ihm abgeschlossenen Versicherung geltend machen konnte.
5. Weist der Unternehmer nach, dass ein Verschulden des Kunden und/oder Gastes den Schaden verursacht oder mitverursacht hat, so ist die Haftung des Unternehmers ganz oder teilweise ausgeschlossen.
6. Der Unternehmer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck oder Gegenständen (einschließlich Bargeld, Schmuck, elektronischer Geräte oder anderer Wertgegenstände), wenn dies auf mangelnde Sorgfalt des Kunden zurückzuführen ist, wozu auch das unbeaufsichtigte Zurücklassen von Wertgegenständen auf oder im Schiff gehört.
7. Der Kunde haftet für Schäden, die von ihm und/oder von Gästen/Besuchern, die sich auf seine Einladung hin an Bord des Schiffes aufhalten, verursacht werden, es sei denn, der Schaden ist auf Handlungen oder Unterlassungen des Unternehmers und/oder des Kapitäns zurückzuführen.
8. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die durch Verspätung, Abweichung von der vereinbarten Start- und/oder Endzeit oder die Bereitstellung eines Ersatzschiffes entstehen, weil das vereinbarte Schiff aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht zur Verfügung steht.

Artikel 12 – Höhere Gewalt
1. Unter höherer Gewalt ist jeder unvorhersehbare Umstand zu verstehen, durch den die Erfüllung des Vertrages verzögert oder verhindert wird, sofern dieser Umstand vom Unternehmer nicht vermieden werden kann und nicht aufgrund des Gesetzes, des Vertrages oder gesellschaftlicher Anschauungen zu seinen Lasten gehen sollte.
2. Unter höherer Gewalt ist auch ein Schaden am Schiff zu verstehen, der dazu führt, dass das Schiff nicht mehr für den vereinbarten Zweck eingesetzt werden kann, und der Schaden nicht auf Umstände zurückzuführen ist, die der Eigner vorhersehen oder verhindern konnte oder hätte können.
3. Als höhere Gewalt gilt auch, wenn der Kapitän der Meinung ist, dass er angesichts der Wetterbedingungen, auch in Verbindung mit der Beschaffenheit des Schiffes und des Personenkreises an Bord, die Durchführung einer Reise nicht verantworten kann.
4. Nach Auflösung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt hat der Unternehmer Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Kosten, soweit diese vor der Situation höherer Gewalt, die zur Auflösung des Vertrags geführt hat, entstanden sind und soweit dies dem Kunden zugute kommt.

Artikel 13 – Hilfe und Beistand
Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Kunden und den Gästen Hilfe und Beistand zu leisten, wenn diese in Schwierigkeiten sind. Wenn die Ursache dem Kunden und/oder den Gästen zuzuschreiben ist, gehen die Kosten für diese Hilfeleistung zu Lasten des Kunden und/oder der Gäste.

Artikel 14 – Zahlungsunfähigkeit
Der Unternehmer ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass, wenn er seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht erfüllen kann oder wegen Zahlungsunfähigkeit nicht in der Lage ist, sie fortzusetzen, entweder seine Verpflichtungen von einer anderen Partei übernommen werden oder dass der Betrag der Kreuzfahrt oder, wenn die Kreuzfahrt bereits teilweise durchgeführt wurde, ein verhältnismäßiger Teil davon erstattet wird. Gegebenenfalls sorgt der Reiseveranstalter auch für die Rückführung des Kunden und der Gäste.

Artikel 15 – Reklamationen
1. Beschwerden über die Ausführung des Vertrages sind so schnell wie möglich an Ort und Stelle zu melden, damit eine Lösung gefunden werden kann. Führt dies nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis oder wird die Beanstandung erst nach der Reise entdeckt, muss die Beanstandung dem Eigentümer innerhalb einer angemessenen Frist nach ihrer Entdeckung schriftlich oder per E-Mail zur Kenntnis gebracht und ordnungsgemäß beschrieben und erläutert werden.
2. Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der betreffenden Rechnung vorzugsweise schriftlich an den Reiseveranstalter zu richten und hinreichend zu beschreiben und zu erläutern.
3. Die nicht rechtzeitige Einreichung der Beschwerde kann dazu führen, dass der Kunde seine Rechte in dieser Angelegenheit verliert, es sei denn, die Überschreitung der Frist kann dem Verbraucher vernünftigerweise nicht angelastet werden.
4. Wenn sich herausstellt, dass die Beschwerde nicht in gegenseitigem Einvernehmen gelöst werden kann, liegt eine Streitigkeit vor.

Artikel 16 – Streitigkeiten und Wahl des Gerichtsstands
Auf alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist niederländisches Recht anwendbar, sofern nicht aufgrund zwingender Vorschriften anderes nationales Recht gilt.

Informationen zur Pauschalreise
Die Ihnen angebotene Kombination von Reiseleistungen ist eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Folglich haben Sie Anspruch auf alle EU-Rechte, die für Pauschalreisen gelten.

Ship Josefien trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Schiff Josefien hat auch den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz, um Sie zu entschädigen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, Sie zurückzubringen, falls sie zahlungsunfähig wird/ist.

Grundlegende Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Vor Abschluss des Pauschalreisevertrags erhält der Reisende alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise.
Die Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen liegt immer bei mindestens einem Unternehmer.
Der Reisende erhält eine Notrufnummer oder die Angabe einer Kontaktstelle, über die er mit dem Veranstalter oder dem Reisevermittler Kontakt aufnehmen kann.
Der Reisende kann die Pauschalreise innerhalb eines angemessenen Zeitraums und gegebenenfalls gegen Zahlung zusätzlicher Kosten auf eine andere Person übertragen.
Eine Erhöhung des Pauschalreisepreises ist nur bei Erhöhung bestimmter Kosten (z. B. Treibstoffpreise) zulässig, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist, und zwar spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Behält sich der Veranstalter eine Preiserhöhung vor, so hat der Reisende Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich die entsprechenden Kosten verringern sollten.
Wird einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise, mit Ausnahme des Preises, erheblich geändert, so kann der Reisende den Vertrag ohne Zahlung einer Kündigungsgebühr kündigen und erhält eine vollständige Rückerstattung. Storniert der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor deren Beginn, so hat der Reisende Anspruch auf Erstattung des Reisepreises und gegebenenfalls auf eine Entschädigung.
Der Reisende kann den Vertrag vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z. B. bei schwerwiegenden Sicherheitsproblemen am Bestimmungsort, die die Pauschalreise beeinträchtigen könnten.
Darüber hinaus kann der Reisende den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Rücktrittsgebühr kündigen.
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht wie vereinbart erbracht werden, so ist dem Reisenden ohne zusätzliche Kosten eine geeignete Ersatzleistung anzubieten. Werden die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht und wird dadurch die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und hat der Veranstalter keine Abhilfe geschaffen, so kann der Reisende den Pauschalreisevertrag ohne Zahlung einer Kündigungsgebühr kündigen.
Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Reiseleistungen hat der Reisende außerdem Anspruch auf Minderung und/oder Schadensersatz.
Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden in Schwierigkeiten Hilfe zu leisten.

Tritt die Insolvenz des Veranstalters oder gegebenenfalls des Vermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung in der Pauschalreise inbegriffen, wird für die Rückbeförderung des Reisenden gesorgt. Schiff Josefien hat sich bei STO-Garant gegen Insolvenz abgesichert. Sollten die Leistungen aufgrund der Insolvenz von Ship Josefien nicht erbracht werden, können sich die Reisenden an diese Stelle oder gegebenenfalls an die zuständige Behörde wenden.
Sto Garant, Torenallee 20, 5617 BC Eindhoven, +31 (0)85 130 29 43
Richtlinie (EU) 2015/2302, umgesetzt in nationales Recht durch Titel 7a des Buches 7 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

(Version 1. Juni 2018)

Josefien ist:

  • Einzigartige Erfahrung
  • Komfortabler Aufenthalt
  • Ungezwungen und gemütlich (max. 22 Personen)
  • Wunderschöne Natur
  • Biologisch & Nachhaltig
  • Herzlicher Gastgeber/Gastgeberin
  • Köstliches Essen

Schiff in Sicht

Schiff Josefien
MMSI 244730771
Klicken Sie hier für eine große Karte